Förderung von Beratungsdienstleistungen
Die Richtlinie zur Förderung der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsdienstleistungen und zur Einrichtung von Konsultationsbetrieben vom 21. November 2023 trat zum 1. Dezember 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027.
Die Richtlinie zur Förderung der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsdienstleistungen und zur Einrichtung von Konsultationsbetrieben vom 21. November 2023 trat zum 1. Dezember 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027.
Kurzinformationen zu Beratungsdienstleistungen
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Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen
Ab dem 5. Februar 2024 können fortlaufend Anträge auf Gewährung einer Zuwendung eingereicht werden.
Ab dem 5. Februar 2024 können fortlaufend Anträge auf Gewährung einer Zuwendung eingereicht werden.
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Ziel der Förderung
Durch die Förderung von Beratungsdienstleistungen werden landwirtschaftliche sowie gartenbauliche Unternehmen im Land Brandenburg bei Fragen zum Umwelt- ,Natur-, Klimaschutz und zum Tierwohl unterstützt.
Weiterhin ermöglicht die Förderrichtlinie die Inanspruchnahme von sozioökonomischen Beratungsdienstleistungen sowie die Inanspruchnahme von bezuschussten Beratungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.
Zusätzlich fördert die Richtlinie die Einrichtung von Konsultationsbetrieben.
Durch die Förderung von Beratungsdienstleistungen werden landwirtschaftliche sowie gartenbauliche Unternehmen im Land Brandenburg bei Fragen zum Umwelt- ,Natur-, Klimaschutz und zum Tierwohl unterstützt.
Weiterhin ermöglicht die Förderrichtlinie die Inanspruchnahme von sozioökonomischen Beratungsdienstleistungen sowie die Inanspruchnahme von bezuschussten Beratungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.
Zusätzlich fördert die Richtlinie die Einrichtung von Konsultationsbetrieben.
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Was wird gefördert?
Die Richtlinie enthält 31 Beratungssteckbriefe. Dazu gehört unter anderem die Beratung zur Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen sowie nachhaltige Anbauverfahren, die Beratung ökologischer Betriebe und zur Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung, wie auch eine sozioökonomische Beratung mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die vollständige Liste der Beratungssteckbriefe kann der Anlage 1 der Richtlinie entnommen werden.
Bezuschusst wird die Beratung vor Ort und die Vor- und Nachbereitung, die auch eine telefonische und/oder digitale Beratung beinhalten kann.
Die Richtlinie enthält 31 Beratungssteckbriefe. Dazu gehört unter anderem die Beratung zur Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen sowie nachhaltige Anbauverfahren, die Beratung ökologischer Betriebe und zur Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung, wie auch eine sozioökonomische Beratung mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die vollständige Liste der Beratungssteckbriefe kann der Anlage 1 der Richtlinie entnommen werden.
Bezuschusst wird die Beratung vor Ort und die Vor- und Nachbereitung, die auch eine telefonische und/oder digitale Beratung beinhalten kann.
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Wer wird gefördert?
Das landwirtschaftliche beziehungsweise gartenbauliche Unternehmen erhält eine bezuschusste Beratung (Endbegünstigte).
Die Antragstellung erfolgt durch die anerkannten Beratungsfachkräfte. Sie sind die Zuwendungsempfangenden.
Das landwirtschaftliche beziehungsweise gartenbauliche Unternehmen erhält eine bezuschusste Beratung (Endbegünstigte).
Die Antragstellung erfolgt durch die anerkannten Beratungsfachkräfte. Sie sind die Zuwendungsempfangenden.
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Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
- Die Beratungsfachkräfte müssen im Rahmen des Beratererlasses durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) - Berateranerkennung, (Referat Agrarökonomie L1) anerkannt sein.
- Die Beratung muss gewissenhaft, unabhängig und frei von Interessen Dritter durchgeführt werden. Über das Beratungshonorar hinaus darf mit der Beratung kein wirtschaftliches Interesse der Beratungsfachkraft oder der Beratungsorganisation verknüpft sein. Insbesondere darf im Rahmen der Beratung keine Vermittlungs-, Werbe- oder Verkaufstätigkeit ausgeübt werden.
- Die Vorgaben von Cross Compliance und das geltende Fachrecht sind zu beachten und zu vermitteln.
- Zwischen der Beratungsorganisation und dem landwirtschaftlichen beziehungsweise gartenbaulichen Unternehmen muss ein Beratungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser muss die unter I. 4.2 der Richtlinie aufgeführten Inhalte aufweisen.
- Unmittelbar nach Abschluss des Beratungsvertrages zwischen der Beratungsorganisation und dem landwirtschaftlichen/gartenbaulichen Unternehmen ist das Formular Anlage 1 zum Förder- und Auszahlungsantrag „Nachweis des Anreizeffektes“ und eine Kopie des Beratungsvertrages elektronisch an nur die für diesen Zweck eingerichtete E-Mail Adresse: beratungsfoerderung@lelf.brandenburg.de der Bewilligungsbehörde zu senden.
- Ein Beratungstermin hat die Mindestzeit von zwei Stunden vor Ort nicht zu unterschreiten.
- Der Förder- und Auszahlungsantrag muss vollständig und formgebunden schriftlich, spätestens sechs Monate nach Abschluss des Beratungsvertrages bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein (Eingangstempel).
- Die Beratungsfachkräfte müssen im Rahmen des Beratererlasses durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) - Berateranerkennung, (Referat Agrarökonomie L1) anerkannt sein.
- Die Beratung muss gewissenhaft, unabhängig und frei von Interessen Dritter durchgeführt werden. Über das Beratungshonorar hinaus darf mit der Beratung kein wirtschaftliches Interesse der Beratungsfachkraft oder der Beratungsorganisation verknüpft sein. Insbesondere darf im Rahmen der Beratung keine Vermittlungs-, Werbe- oder Verkaufstätigkeit ausgeübt werden.
- Die Vorgaben von Cross Compliance und das geltende Fachrecht sind zu beachten und zu vermitteln.
- Zwischen der Beratungsorganisation und dem landwirtschaftlichen beziehungsweise gartenbaulichen Unternehmen muss ein Beratungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser muss die unter I. 4.2 der Richtlinie aufgeführten Inhalte aufweisen.
- Unmittelbar nach Abschluss des Beratungsvertrages zwischen der Beratungsorganisation und dem landwirtschaftlichen/gartenbaulichen Unternehmen ist das Formular Anlage 1 zum Förder- und Auszahlungsantrag „Nachweis des Anreizeffektes“ und eine Kopie des Beratungsvertrages elektronisch an nur die für diesen Zweck eingerichtete E-Mail Adresse: beratungsfoerderung@lelf.brandenburg.de der Bewilligungsbehörde zu senden.
- Ein Beratungstermin hat die Mindestzeit von zwei Stunden vor Ort nicht zu unterschreiten.
- Der Förder- und Auszahlungsantrag muss vollständig und formgebunden schriftlich, spätestens sechs Monate nach Abschluss des Beratungsvertrages bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein (Eingangstempel).
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Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Die Förderung wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses als Vollfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig sind die Kosten der Beratung in Form von Beratungshonoraren.
Der Stundenhonorarsatz beträgt 85 Euro. Jede vollendete halbe Stunde kann abgerechnet werden.
Die Umsatzsteuer und Skonti sind nicht förderfähig.
Die Förderung wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses als Vollfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig sind die Kosten der Beratung in Form von Beratungshonoraren.
Der Stundenhonorarsatz beträgt 85 Euro. Jede vollendete halbe Stunde kann abgerechnet werden.
Die Umsatzsteuer und Skonti sind nicht förderfähig.
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Wo und wie erfolgt die Antragstellung?
Unmittelbar nach Abschluss des Beratungsvertrages zwischen der Beratungsorganisation und dem landwirtschaftlichen/gartenbaulichen Unternehmen ist das Formular „Nachweis des Anreizeffektes“ und eine Kopie des Beratungsvertrages elektronisch an nur für diesen Zweck eingerichtete die E-Mail Adresse: beratungsfoerderung@lelf.brandenburg.de der Bewilligungsbehörde zu senden.
Der Förder- und zahlungsantrag ist formgebunden schriftlich, spätestens sechs Monate nach Abschluss des Beratungsvertrages, an die Bewilligungsbehörde zu richten (Eingangsstempel):
Unmittelbar nach Abschluss des Beratungsvertrages zwischen der Beratungsorganisation und dem landwirtschaftlichen/gartenbaulichen Unternehmen ist das Formular „Nachweis des Anreizeffektes“ und eine Kopie des Beratungsvertrages elektronisch an nur für diesen Zweck eingerichtete die E-Mail Adresse: beratungsfoerderung@lelf.brandenburg.de der Bewilligungsbehörde zu senden.
Der Förder- und zahlungsantrag ist formgebunden schriftlich, spätestens sechs Monate nach Abschluss des Beratungsvertrages, an die Bewilligungsbehörde zu richten (Eingangsstempel):
- Organisation
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- Organisation:
- Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
- Standort
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- Straße:
- Fehrbelliner Straße 4
- PLZ Ort:
- 16816 Neuruppin
- Ansprechpartner:
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- Vorname:
- Simone
- Nachname:
- Zapf
- Abteilung:
- Referat F2 – Bewilligung
- E-Mail:
- simone.zapf@ lelf.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 3391 838-238
Im Förder- und Zahlungsantrag können alle vollständig durchgeführten Beratungen der letzten sechs Monate gesammelt eingereicht werden. Dies gilt auch für Gruppenberatungen.
Im Förder- und Zahlungsantrag können alle vollständig durchgeführten Beratungen der letzten sechs Monate gesammelt eingereicht werden. Dies gilt auch für Gruppenberatungen.
Kurzinformationen für Konsultationsbetriebe
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Einrichtung von Konsultationsbetrieben
Ihre Konzepte zur Umsetzung der Konsultationsmaßnahmen können Sie vor Antragsstellung im Zeitraum vom 9. – 13. Dezember 2024 per E-Mail an lukas.bueenfeld@mluk.brandenburg.de zusenden. Im Zeitraum vom 20. bis 24. Januar 2025 erhalten Sie eine fachliche Stellungnahme von uns.
Eine positive fachliche Stellungnahme ist Antragsvoraussetzung. Mit dieser positiven Stellungnahme kann bis zum Antragsstichtag, dem 7. März 2025, der Antrag gestellt werden. Daraufhin folgt ein bisher nicht terminierter Auswahltermin.
Ihre Konzepte zur Umsetzung der Konsultationsmaßnahmen können Sie vor Antragsstellung im Zeitraum vom 9. – 13. Dezember 2024 per E-Mail an lukas.bueenfeld@mluk.brandenburg.de zusenden. Im Zeitraum vom 20. bis 24. Januar 2025 erhalten Sie eine fachliche Stellungnahme von uns.
Eine positive fachliche Stellungnahme ist Antragsvoraussetzung. Mit dieser positiven Stellungnahme kann bis zum Antragsstichtag, dem 7. März 2025, der Antrag gestellt werden. Daraufhin folgt ein bisher nicht terminierter Auswahltermin.
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Leitfaden für die Erstellung der einzureichenden Konzepte
Leitfaden für die Erstellung der einzureichenden Konzepte im Rahmen einer Förderung zur Einrichtung von Konsultationsbetrieben
In der Beratungsrichtlinie steht zum Konzept folgendes:
„[…] Vorlage eines schlüssigen Konzeptes zur Umsetzung und Zielsetzung der Konsultationsmaßnahmen […].
Aus dem Konzept geht hervor, dass der Betrieb in einem der genannten Themenfelder beispielhaft Maßnahmen umsetzt.“Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sollte im Konzept auf folgende Fragestellungen eingegangen werden:
Allgemein:
- Das Personal, welches die Konsultationsmaßnahmen durchführt, weist nach, dass es der aktive Betriebsinhaber ist oder eine landwirtschaftliche Ausbildung absolviert hat.
Zu neuesten Erkenntnissen, Verfahren und Techniken:
- Was ist das Alleinstellungsmerkmal Ihres Betriebs?
- Welche Erkenntnisse, Verfahren und Techniken wendet der Betrieb in Bezug auf das entsprechende Themenfeld an?
- Inwiefern handelt es sich um neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, Verfahren und modernste Techniken? Und inwiefern werden diese in vorbildlicher Weise angewendet?
- Was ist dabei das Alleinstellungsmerkmal Ihres Betriebs?
Zu den Konsultationsmaßnahmen:
- Wo und in welcher Form finden die Hofveranstaltungen statt? Beschreiben Sie die Aktivitäten und erwähnen eventuelle Kooperationspartner.
- Welche Inhalte kann der Betrieb allgemein und welche speziell bei den Hofveranstaltungen vermitteln?
Leitfaden für die Erstellung der einzureichenden Konzepte im Rahmen einer Förderung zur Einrichtung von Konsultationsbetrieben
In der Beratungsrichtlinie steht zum Konzept folgendes:
„[…] Vorlage eines schlüssigen Konzeptes zur Umsetzung und Zielsetzung der Konsultationsmaßnahmen […].
Aus dem Konzept geht hervor, dass der Betrieb in einem der genannten Themenfelder beispielhaft Maßnahmen umsetzt.“Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sollte im Konzept auf folgende Fragestellungen eingegangen werden:
Allgemein:
- Das Personal, welches die Konsultationsmaßnahmen durchführt, weist nach, dass es der aktive Betriebsinhaber ist oder eine landwirtschaftliche Ausbildung absolviert hat.
Zu neuesten Erkenntnissen, Verfahren und Techniken:
- Was ist das Alleinstellungsmerkmal Ihres Betriebs?
- Welche Erkenntnisse, Verfahren und Techniken wendet der Betrieb in Bezug auf das entsprechende Themenfeld an?
- Inwiefern handelt es sich um neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, Verfahren und modernste Techniken? Und inwiefern werden diese in vorbildlicher Weise angewendet?
- Was ist dabei das Alleinstellungsmerkmal Ihres Betriebs?
Zu den Konsultationsmaßnahmen:
- Wo und in welcher Form finden die Hofveranstaltungen statt? Beschreiben Sie die Aktivitäten und erwähnen eventuelle Kooperationspartner.
- Welche Inhalte kann der Betrieb allgemein und welche speziell bei den Hofveranstaltungen vermitteln?
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Ziel der Förderung
Mit der Förderung von Konsultationsbetrieben sollen nach 15 verschiedenen Themengebieten Demonstrations- und Informationsmaßnahmen, wie beispielsweise von Best-practice-Anwendungen und Präsentationen von neuen Produkten, Verfahren und neuer Technik, unterstützt werden, um vorhandenes Potenzial in den landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder sonstigen Unternehmen und von weiteren Akteuren im ländlichen Raum von Brandenburg besser nutzen zu können.
Mit der Förderung von Konsultationsbetrieben sollen nach 15 verschiedenen Themengebieten Demonstrations- und Informationsmaßnahmen, wie beispielsweise von Best-practice-Anwendungen und Präsentationen von neuen Produkten, Verfahren und neuer Technik, unterstützt werden, um vorhandenes Potenzial in den landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder sonstigen Unternehmen und von weiteren Akteuren im ländlichen Raum von Brandenburg besser nutzen zu können.
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Was wird gefördert?
Gefördert wird als Maßnahme zum Wissenstransfer die Einrichtung von höchstens 15 landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Konsultationsbetrieben, die neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren im gewählten Themenfeld in die Praxis einführen und demonstrieren.
Gefördert wird als Maßnahme zum Wissenstransfer die Einrichtung von höchstens 15 landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Konsultationsbetrieben, die neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren im gewählten Themenfeld in die Praxis einführen und demonstrieren.
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Wer wird gefördert?
Empfangende der Zuwendung sind landwirtschaftliche beziehungsweise gartenbauliche Unternehmen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung im Land Brandenburg haben.
Empfangende der Zuwendung sind landwirtschaftliche beziehungsweise gartenbauliche Unternehmen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung im Land Brandenburg haben.
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Welche Vorausetzungen sind erforderlich?
Vorlage eines Konzeptes zur Zielsetzung und Umsetzung der Konsultationsmaßnahmen und diesbezüglich einer positiven fachlichen Stellungnahme Landwirtschaftsministeriums Brandenburg. Aus dem Konzept geht hervor, dass der Betrieb in einem der genannten Themenfelder vorbildlich und beispielhaft Maßnahmen umsetzt.
Des Weiteren erklärt sich der Konsultationsbetrieb dazu bereit, folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Durchführung von zwei Fachveranstaltungen im Jahr (zum Beispiel Feldtage),
- Zustimmung zur Veröffentlichung der aktuellen Kontaktdaten des Betriebs auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums Brandenburg,
- Angebot zur telefonischen Konsultation und zur Möglichkeit von Betriebsbegehungen,
- Bereitschaft zur Teilnahme an einem „Netzwerk Konsultationsbetriebe“ in Form von zwei Netzwerkveranstaltungen pro Jahr.
Vorlage eines Konzeptes zur Zielsetzung und Umsetzung der Konsultationsmaßnahmen und diesbezüglich einer positiven fachlichen Stellungnahme Landwirtschaftsministeriums Brandenburg. Aus dem Konzept geht hervor, dass der Betrieb in einem der genannten Themenfelder vorbildlich und beispielhaft Maßnahmen umsetzt.
Des Weiteren erklärt sich der Konsultationsbetrieb dazu bereit, folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Durchführung von zwei Fachveranstaltungen im Jahr (zum Beispiel Feldtage),
- Zustimmung zur Veröffentlichung der aktuellen Kontaktdaten des Betriebs auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums Brandenburg,
- Angebot zur telefonischen Konsultation und zur Möglichkeit von Betriebsbegehungen,
- Bereitschaft zur Teilnahme an einem „Netzwerk Konsultationsbetriebe“ in Form von zwei Netzwerkveranstaltungen pro Jahr.
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Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Die Förderung wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses und als Festbetrag gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt 3.500 Euro pro Betrieb und Jahr bei einer Laufzeit von maximal fünf Jahren.
Die Förderung wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses und als Festbetrag gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt 3.500 Euro pro Betrieb und Jahr bei einer Laufzeit von maximal fünf Jahren.
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Wo und wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag ist vollständig und formgebunden über die Internetantragstellung Projektförderung bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), online einzureichen. Dem Antrag ist eine positive fachliche Stellungnahme seitens des Agrarministeriums Brandenburg (MLUK) beizufügen.
Vor der Antragstellung müssen die Antragsteller ihre Konzepte in einem Vorverfahren durch das MLUK bewerten lassen (siehe dazu Einrichtung von Konsultationsbetrieben).
Der Antrag ist vollständig und formgebunden über die Internetantragstellung Projektförderung bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), online einzureichen. Dem Antrag ist eine positive fachliche Stellungnahme seitens des Agrarministeriums Brandenburg (MLUK) beizufügen.
Vor der Antragstellung müssen die Antragsteller ihre Konzepte in einem Vorverfahren durch das MLUK bewerten lassen (siehe dazu Einrichtung von Konsultationsbetrieben).